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          Biathlon Kalender

          Allgemeine Geschäftsbedingungen

          Copyright-Hinweis

          Alle auf der Internetseite präsentierten Fotos sind Eigentum des Fotografen. Sie sind

          durch deutsches, US-amerikanisches und internationales Urheberrecht geschützt. Die

          Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung der Urheber bzw. ihrer sie vertretenden Agenturen

          weder veröffentlicht, reproduziert oder manipuliert werden.

          Allgemeines

          Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch den

          Fotografen erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen.

          Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen

          Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch

          Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen. Fotografien im Sinne dieser AGB sind

          sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher

          technischen Form sie vorliegen.

          Rechte

          a. Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc.

          Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Urhebers. Das Bildmaterial ist

          grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck

          freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte

          Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an

          Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten

          bedarf der Zustimmung. Bei nicht-genehmigter Nutzung ergeben sich

          Schadensersatzansprüche mindestens in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder

          anhand der gültigen Bildhonorarsätze der MfM ermittelten Honorars, sofern der Urheber

          keine anderen Angaben dazu in seinen AGB gemacht hat.

          b. Rechte Dritter

          Der Fotograf haftet nicht, wenn es zur ungenehmigten Veröffentlichung

          von Bildmaterial kommt, bei denen Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Markenund

          andere Folgerechte) betroffen sind. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen

          empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc.) die Zustimmung vor der Veröffentlichung

          einzuholen.

          Honorare/Gebühren

          Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der

          Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde

          ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer

          ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige

          Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das

          Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und

          bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechnete Honorare, Gebühren und

          sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden

          gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig

          und zahlbar.

          Urhebervermerk/Belegexemplar

          Der Bildnachweis/Urhebervermerk nach §13 des UrhG und Agenturvermerk entsprechend

          den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Urhebers wird grundsätzlich am jeweiligen Bild

          verlangt. Von jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar an

          den Urheber zu senden.

          Rechtswahl, Gerichtsstand

          Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins

          Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit

          einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen

          Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende

          wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am

          nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Fotografen

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